AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Skanbo GmbH (idF Skanbo) Stand 01.01.2007
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) von Skanbo gelten für alle Kauf- und Mietverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte mit Kunden von Skanbo. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung jedenfalls die Kenntnisnahme der AGB. Abweichungen von den AGB von Skanbo gelten nur, wenn diese von Skanbo schriftlich anerkannt wurden.
1.2 Auftragsklarheit setzt voraus, dass ein schriftlicher Auftrag vorliegt, diese AGB vom Kunden akzeptiert werden, Inhalt und Umfang des Auftrags, insbesondere hinsichtlich Konstruktion, Farbdefinitionen, Formgebung, Graphik, Druckverfahren und Liefertermin einvernehmlich festgelegt sind und der Kunde eine allfällige Anzahlung gemäß 3.2 geleistet hat. Die von Skanbo akzeptierten Datenformate gibt Skanbo bei der Auftragsbestätigung bekannt. Für erforderliche Computernachbearbeitungen oder Konvertierungen stellt Skanbo, je nach Aufwand, einen Stundensatz von EUR 110,-- netto in Rechnung.
2. Vertragsabschluss und Preise
2.1 Angebote von Skanbo sind bezüglich Menge, Qualität, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit unverbindlich und freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als fest bzw. verbindlich vereinbart wurden.
2.2 Preise verstehen sich ab Lager Wels, in der angegebenen Währung, exkl. Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben bei Selbstabholung.
3. Zahlung
3.1 Zahlungsort ist Wels.
3.2 Rechnungen sind 14 Tage netto nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei einer Auftragssumme über Euro 1000,-- ist eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung zu leisten, widrigenfalls Skanbo an den Auftrag nicht gebunden ist.
3.3 Für den Fall des (auch unverschuldeten) Zahlungsverzuges des Kunden ist Skanbo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10,5% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank per anno in Rechnung zu stellen. Ab der ersten Mahnung stellt Skanbo EUR 25,00 an Mahnspesen in Rechnung, bei fortgesetztem Verzug auch die Kosten eines Inkassoinstituts oder Anwaltskosten. Darüber hinaus kann Skanbo ihre Forderungen gegen einen Kunden aus einem Vertragsverhältnis zu jeder Zeit an eine Faktor Bank abtreten, ohne den Kunden darüber ausdrücklich zu informieren.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet mit dem Auftrag Skanbo seine UID-Nummer bekannt zu geben. Sollte der Kunde seine UID-Nummer erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben, so ist Skanbo berechtigt, für den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand (Neuausstellung der Rechnung, Stornierung der alten Rechnung, etc.) eine Pauschalentschädigung von EUR 125,- vom Kunden zu verlangen. Für nachträgliches Umschreiben von Rechnungsadressen werden EUR 35,- verrechnet
4. Lieferung
4.1 Der Versand erfolgt unfrei Wels auf Gefahr und Kosten des Kunden. Eine Lieferung durch Skanbo wird gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Verweigert ein Kunde die Annahme der Ware, so hat er unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung sämtliche Kosten des Transportes und der Lagerung zu tragen.
4.3 Grundsätzlich gilt die vereinbarte Lieferfrist. Für Fälle, in denen keine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich vereinbart worden ist, gilt als Lieferfrist 6 bis 8 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Skanbo sämtliche Informationen für den Produktionsstart erhalten und dies schriftlich bestätigt hat ("Auftragsklarheit" Punkt 1.2). Individuell können auch kürzere Lieferfristen vereinbart werden. In diesen Fällen können Expresszuschläge von bis zu 50% zusätzlich anfallen. Die exakte Höhe des Expresszuschlages wird grundsätzlich mit der Auftragsbestätigung bekannt gegeben. In vereinzelten Fällen kann es zu längeren Lieferzeiten aufgrund von Problemen bei der Lieferung des Rohmaterials an uns kommen. In diesen Fällen wird Skanbo den Kunden umgehend von der Verzögerung in Kenntnis setzen. Dem Kunden entstehen jedoch aus einer solchen Verzögerung keine darüber hinausgehenden Ansprüche gegenüber Skanbo.
5. Leistungsumfang
5.1 Ausgestaltung, Inhalt und Umfang der Werbung obliegen grundsätzlich dem Kunden, der auch dafür verantwortlich ist, dass die Werbung nicht gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstößt oder in Rechte Dritter eingreift. Skanbo übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für den Eintritt eines bestimmten Werbeerfolgs.
5.2 Bei Aufträgen zur Herstellung von aufblasbaren Werbeträgern gilt eine Toleranz von +/- 5%, insbesondere hinsichtlich Farbe, Form, Größe und Gewicht, als vereinbart. Skanbo ist überdies berechtigt, Änderungen in der Konstruktion, Farbe, Formgebung, Graphik, Druckverfahren und Ausstattung der Werbeträger, soweit dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck nicht beeinträchtigt, abzuändern, ohne den Kunden darüber zu informieren. Solche Abänderungen stellen keine Vertragsverletzung dar.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von Skanbo gegen den Kunden Eigentum von Skanbo.
7. Gewährleistung
7.1 Skanbo leistet für originalverpackte, fabrikneue Ware dafür Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und die gewöhnlichen Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn dies schriftlich zugesagt wurde. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware umgehend bei Übernahme zu untersuchen und hierbei festgestellte Mängel unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich Skanbo anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die schriftliche Anzeige hat bei sonstigem Anspruchsverlust längstens binnen 10 Tagen nach der Übernahme bzw. nach der Entdeckung bei Skanbo einzulangen. Wird die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Ware unsachgemäß gelagert oder behandelt worden ist.
7.4 Es steht Skanbo frei, die mangelhafte Ware zu verbessern oder verbessern zu lassen, sie auszutauschen, das Fehlende nachzutragen, den Preis gegen Gewährung einer Gutschrift zu mindern, oder die Ware gegen Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten.
7.5 Nach Verständigung von der Beanstandung einer Ware lässt Skanbo die Ware abholen. Die Rücksendung einer beanstandeten Ware darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Skanbo erfolgen. Skanbo übernimmt keine Kosten für einen Express-Rück- und/oder Hintransport für beanstandete Ware.
8. Schadenersatz
8.1 Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Für entgangenen Gewinn, insbesondere wegen verzögerter oder nicht erfolgter Lieferung, haftet Skanbo nur bei krass-grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, deren Vorliegen der Kunde zu beweisen hat.
8.2 Eine Haftung von Skanbo für umweltbedingte Beschränkungen (z.B. durch Wetterbedingungen, Witterungseinflüsse, etc), für Einschränkungen, Störungen oder Unterbrechungen des Gebrauchs oder Betriebs von Werbeobjekten, die lediglich vorübergehender Natur oder Folge von höherer Gewalt sind, sowie für Verletzungen und Unfälle, die durch unsachgemäße Lagerung und Handhabung der Waren von Skanbo entstehen, ist ausgeschlossen. Der Kunde erklärt, in Kenntnis der besonderen Gefahren von Ballongas und von Ballongasdruckbehältern zu sein.
9. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte von Skanbo
9.1 Skanbo behält sich sämtliche Rechte an ihren Lieferungen und/oder Leistungen, insbesondere den von ihr erstellten Entwürfen, Angeboten, Projekten, Zeichnungen, Präsentationsdokumenten, Layout-Präsentationen, Bildern, Fotos, Grafiken sowie an den fertigen Waren selbst vor. Das gilt auch für Teile von Lieferungen und Leistungen und sämtliche Inhalte aller von Manfred Nareyka registrierten Websites, wie www.skanbo.com, (Texte, Bilder, Grafiken, Sound-, Animations- und Videodateien sowie alle anderen von Skanbo auf ihren Websites zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten, in der Folge kurz: "Inhalte der Website"). Lieferungen und Leistungen und Inhalte der Website sowie Teile davon dürfen nicht in einer über den Vertragszweck hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
9.2 Mit der Erstellung von Präsentationen, Layouts und / oder Konzepten räumt Skanbo dem Kunden keine Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen ein, auch wenn dafür Honorar gezahlt wurde. Die Weitergabe der Präsentationsschrift an Dritte, die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige Verwertung der präsentierten Ideen und Lösungen ist ohne vorherige Zustimmung von Skanbo weder in Teilen noch im Gesamten zulässig. Die Präsentationsschrift sowie die Layoutpräsentation sowie sonstige Unterlagen sind Skanbo auf Verlangen nach Beendigung der Präsentation zurückzugeben.
10. Namen oder Markenaufdruck, Referenzen
10.1 Skanbo ist zur Anbringung eines Herstellernachweises und/oder Firmennamens und/oder der Marken von Skanbo oder der Geschäftspartner von Skanbo auf die zur Ausführung gelangenden Lieferungen/Leistungen auch ohne gesonderte Bewilligung des Kunden berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zeichen auf dem Werbeträger zu belassen, sie nicht zu entfernen und Skanbo gegebenenfalls die Erneuerung zu ermöglichen.
10.2 Skanbo darf den Namen des Kunden sowie das für den Kunden realisierte Projekt als Referenz nutzen und auch die für den Kunden erbrachten Lieferungen/Leistungen jedermann präsentieren, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
11. Vertragsdauer und Kündigung, Änderung der AGB
11.1 Verträge mit Skanbo über wiederkehrende Leistungen, insbesondere Betreuungsverträge, werden, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsletzten ordentlich aufkündbar.
12. Verschiedenes
12.1 Erfüllungsort ist Wels. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Wels vereinbart. Für sämtliche zwischen Kunden und Skanbo bestehende Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie allfälliger IPR-rechtlicher Verweisungen oder Weiterverweisungen.


