AGB Skanbo GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Skanbo GmbH in A-4600 Wels und der Skanbo Schweiz GmbH in CH – 8853 Lachen
in der Folge nur Skanbo genannt.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) von Skanbo gelten für alle Kauf- und Mietverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte mit Kunden und Lieferanten von Skanbo, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Der Auftraggeber und -nehmer bestätigt mit der Auftragserteilung und Annahme jedenfalls die Kenntnisnahme der AGB. Abweichungen von den AGB von Skanbo gelten nur, wenn diese von Skanbo schriftlich anerkannt wurden.
1.2 Sämtlichen Geschäftsbedingungen und Hinweise auf Bestellformularen, Aufträgen, Auftragsbestätigungen etc. von Kunden oder Lieferanten von Skanbo werden ausdrücklich widersprochen.
1.3 Ein für Skanbo bindender Vertrag kommt nur durch schriftlichen (Brief, E-Mail oder Telefax) Vertragsabschlusses zustande. Auf eine Anfrage hin wird Skanbo ein schriftliches Angebot erstellen. Wenn der Kunde das Angebot binnen angemessener Frist schriftlich annimmt und Auftragsklarheit gegeben ist (Punkt 1.4), kommt der Auftrag zustande. Ein mündliches Abgehen von der Schriftform ist ausgeschlossen und unwirksam. Das Gleiche gilt auch bei Auftragserteilung an Lieferanten.
1.4 Auftragsklarheit setzt voraus, dass ein schriftlicher Auftrag/Bestellung vorliegt, diese AGB vom Kunden und Lieferant akzeptiert werden, Inhalt und Umfang des Auftrags, insbesondere hinsichtlich Konstruktion, Farbdefinitionen, Formgebung, Graphik, Druckverfahren und Liefertermin einvernehmlich festgelegt sind und der Kunde eine allfällige Anzahlung gemäß Vereinbarung geleistet hat.
1.5 Insoweit die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl Nr. 140/1979 in der geltenden Fassung) oder des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (BGBl Nr. 33/2014 in der geltenden Fassung) etwa für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zwingend erfordern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss und Preise
2.1 Angebote von Skanbo an Kunden sind bezüglich Menge, Qualität, Preisen, Lieferfrist und Liefermöglichkeit unverbindlich und freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als fest bzw. verbindlich vereinbart wurden.
2.2 Preise verstehen sich ab Werk/Lager Skanbo, in der angegebenen Währung, exkl. Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben bei Selbstabholung bzw. unfrei Lieferung.
2.3 Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und Zinseszinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Skanbo mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Skanbo an Dritte abzutreten.
3. Zahlung
3.1 Zahlungsort ist der jeweilige Skanbo Firmensitz.
3.2 Es gelten die im Vertragsgeschäft jeweils vereinbarten Zahlungskonditionen.
3.3 Für den Fall des (auch unverschuldeten) Zahlungsverzuges des Kunden ist Skanbo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Österreichischen und Schweizer Nationalbank per anno in Rechnung zu stellen. Ab der ersten Mahnung stellt Skanbo EUR 25,00 bzw. CHF 25,00 an Mahnspesen in Rechnung, bei fortgesetztem Verzug auch die Kosten eines Inkassoinstituts oder Anwaltskosten. Darüber hinaus kann Skanbo ihre Forderungen gegen einen Kunden aus einem Vertragsverhältnis zu jeder Zeit an eine Faktor Bank abtreten, ohne den Kunden darüber ausdrücklich zu informieren.
3.4 Der Kunde und Lieferant ist verpflichtet, mit dem Auftrag Skanbo seine UID-Nummer bekannt zu geben.
4. Lieferung bei Verkaufsgeschäften
4.1 Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr und Kosten des Kunden. Etwaige Transportschäden, eingetretener Verlust oder sonstige Schäden sind vom Empfänger beim Transporteur geltend zu machen.
4.2 Verweigert ein Kunde die Annahme der Ware, so hat er unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung, sämtliche Kosten des Transportes und der Lagerung zu tragen.
4.3 Grundsätzlich gilt die vereinbarte Lieferfrist. Für Fälle, in denen keine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich vereinbart worden ist, gilt als Lieferfrist 12 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Skanbo sämtliche Informationen für den Produktionsstart erhalten und dies schriftlich bestätigt hat („Auftragsklarheit“). Individuell können auch kürzere Lieferfristen vereinbart werden. In diesen Fällen können Expresszuschläge von bis zu 40% zusätzlich anfallen. Die exakte Höhe des Expresszuschlages wird grundsätzlich mit der Auftragsbestätigung bekannt gegeben. In vereinzelten Fällen kann es zu längeren Lieferzeiten aufgrund von Problemen bei der Lieferung des Rohmaterials an uns kommen. In diesen Fällen wird Skanbo den Kunden umgehend von der Verzögerung in Kenntnis setzen. Dem Kunden entstehen jedoch aus einer solchen Verzögerung keine darüberhinausgehenden Ansprüche gegenüber Skanbo.
5. Leistungsumfang
5.1 Skanbo erbringt gegenüber ihren Kunden insbesondere nachstehende Leistungen:
– Produktion, Handel, Verkauf und Vermietung von Werbeprodukten, insbesondere aufblasbaren Werbeträgern, Display Eventanhänger, Stehtische, Messesystem.
– Betreuung von Werbe- und Marketingevents;
– Event und Produktlogistik.
5.2 Ausgestaltung, Inhalt und Umfang der Werbung obliegen grundsätzlich dem Kunden, der auch dafür verantwortlich ist, dass die Werbung nicht gegen gesetzliche bzw behördliche Vorschriften verstößt oder in Rechte Dritter eingreift. Skanbo übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für den Eintritt eines bestimmten Werbeerfolgs.
5.3 Bei Aufträgen zur Herstellung von Werbeträgern gilt eine Toleranz von +/- 5%, insbesondere hinsichtlich Farbe, Form, Größe und Gewicht, als vereinbart. Skanbo ist überdies berechtigt, Änderungen in der Konstruktion, Farbe, Formgebung, Graphik, Druckverfahren und Ausstattung der Werbeträger, soweit dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck nicht beeinträchtigt, abzuändern, ohne den Kunden darüber zu informieren. Solche Abänderungen stellen keine Vertragsverletzung dar.
5.4 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Aufpreis, kann der textile Stoff der aufblasbare Produkte ( Inflatables ) nach DIN 4102 und in der Baustoffklasse B1 ausgeführt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche im Eigentum von Skanbo. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung von Skanbo.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Vorbehaltseigentum von Skanbo stehende Ware weiter zu veräußern, sie zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Wird von dritter Seite auf im Vorbehaltseigentum von Skanbo stehende Waren Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde Skanbo unverzüglich zu verständigen und Skanbo allfällige mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche erwachsende Kosten zu ersetzen.
7. Gewährleistung
7.1 Skanbo leistet für originalverpackte, fabrikneue Ware dafür Gewähr, dass die Ware die bedungenen und gewöhnlichen Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn dies schriftlich zugesagt wurde. Zusagen in Verkaufskatalogen, Prospekten und Werbematerialien sowie auf Websites von Skanbo sind unverbindlich. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übernahme der Leistung. Der Regressanspruch gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware umgehend bei Übernahme zu untersuchen und hierbei festgestellte Mängel unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich Skanbo anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die schriftliche Anzeige hat bei sonstigem Anspruchsverlust längstens binnen 10 Tagen nach der Übernahme bzw. nach der Entdeckung bei Skanbo einzulangen. Wird die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtums-Anfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Ware unsachgemäß gelagert oder behandelt worden ist.
7.5 Es steht Skanbo frei, die mangelhafte Ware zu verbessern oder verbessern zu lassen, sie auszutauschen, das Fehlende nachzutragen, den Preis gegen Gewährung einer Gutschrift zu mindern, oder die Ware gegen Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten.
7.6 Nach Verständigung von der Beanstandung einer Ware lässt Skanbo die Ware abholen. Die Rücksendung einer beanstandeten Ware darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Skanbo erfolgen. Skanbo übernimmt keine Kosten für einen Express-Rück- und/oder Hintransport für beanstandete Ware.
7.7 Skanbo gewährleistet die Montage und Betreuung von Werbeträgern im Freien höchstens bis zu einer Windgeschwindigkeit von 30km/h. Wenn die Durchführung einer Werbemaßnahme/Eventbetreuung, welche durch Skanbo Mitarbeiter ausgeführt wird, in Folge ungünstiger Wetterbedingungen oder aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist oder wird, hat der Kunde Skanbo trotzdem die Rechnung zu begleichen.
7.8. Verwenden Sie immer das Originalzubehör und beachten Sie die Aufbauanleitungen – ersichtlich auf /de/produkte/inflatables/
7.9. Skanbo Produkte dürfen bei erhöhter Wind- und schlechten Wetterverhältnissen ( Starkwind, Starkregen etc.) nicht verwendet werden. Ein Inflatable muss bei Windgeschwindigkeiten spätestens bei 30 km/h abgebaut werden. Skanbo Produkte dürfen nicht in der Nähe von gefährlichen Anlagen (bspw. Hochspannungsleitung) aufgebaut/verwendet werden.
7.10. Der Kunde ist für den Einsatz der von Skanbo gelieferten Produkte immer in der Eigenverantwortung. Der Aufbau hat immer an die Umgebung und Wettersituation angepasst zu erfolgen.
8. Schadenersatz
8.1 Abgesehen von Personenschäden haftet Skanbo nur, wenn vom Geschädigten Vorsatz nachgewiesen wird. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Für entgangenen Gewinn, insbesondere wegen verzögerter oder nicht erfolgter Lieferung, haftet Skanbo nur bei krass-grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, deren Vorliegen der Kunde zu beweisen hat.
8.2 Eine Haftung von Skanbo für umweltbedingte Beschränkungen (zB. durch Wetterbedingungen, Witterungseinflüsse, etc.), für Einschränkungen, Störungen oder Unterbrechungen des Gebrauchs oder Betriebs von Werbeobjekten, die lediglich vorübergehender Natur oder Folge von höherer Gewalt sind, sowie für Verletzungen und Unfälle, die durch unsachgemäße Lagerung und Handhabung, Aufstellung der Waren von Skanbo entstehen, ist ausgeschlossen. Der Kunde erklärt, in Kenntnis der besonderen Gefahren von Ballongas und von Ballongasdruckbehältern zu sein.
8.3 Sollten Mietprodukte (Eventtrailer, Hüpfburg, etc.) aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters gelegen sind (beispielsweise höhere Gewalt, Beschädigung des Vormieters, ec.), sowie bei leichter Fahrlässigkeit des Vermieters dem Mieter nicht zur Verfügung gestellt werden können, verzichtet der Mieter auf den Ersatz der diesem dadurch entstandenen frustrierten Kosten sowie der damit verbundenen Aufwendungen bzw. verzichtet der Mieter auf die Geltendmachung von etwaigen Schadenersatzansprüchen (beispielsweise Ausfälle gegenüber Dritten, Imageschäden, etc.).
8.4 Der Kunde ist für den Einsatz der von Skanbo gelieferten Produkte immer in der Eigenverantwortung.
Abgesehen von Personenschäden haftet SKANBO nur, wenn vom Geschädigten Vorsatz nachgewiesen wird
9. Produkthaftung
Bei Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, die auf das Produkthaftungsgesetz gestützt werden, ist der Kunde verpflichtet, Skanbo unverzüglich zu verständigen und sämtliche Informationen über den geltend gemachten Anspruch zu übergeben. Für den Fall, dass der Kunde seiner Verpflichtung gegenüber seinem Kunden zur Namhaftmachung von Skanbo als Vorlieferanten nicht innerhalb der im Produkthaftungsgesetz gesetzlich vorgesehenen Frist nachkommt und deswegen als Haftpflichtiger in Anspruch genommen wird, steht dem Kunden kein Regressanspruch gegen Skanbo zu.
10. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte von Skanbo und auch von Manfred Nareyka
10.1 Skanbo bzw die Inhaber der auf Skanbo bezogenen Rechte (z.B. von GF Manfred Nareyka) behalten sich sämtliche Rechte an ihren Lieferungen und/oder Leistungen, insbesondere den von ihr erstellten Entwürfen, Angeboten, Projekten, Zeichnungen, Präsentationsdokumenten, Layout-Präsentationen, Bildern, Fotos, Grafiken sowie an den fertigen Waren selbst vor. Das gilt auch für Teile von Lieferungen und Leistungen und sämtliche Inhalte der Website www.Skanbo.com. (Texte, Bilder, Grafiken, Sound-, Animations- und Videodateien sowie alle anderen von Skanbo auf ihren Websites zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten, in der Folge kurz: „Inhalte der Website“). Lieferungen und Leistungen und Inhalte der Website sowie Teile davon dürfen nicht in einer über den Vertragszweck hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
10.2 Mit der Erstellung von Präsentationen, Layouts und / oder Konzepten räumt Skanbo dem Kunden und Lieferanten keine Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen ein, auch wenn dafür Honorar gezahlt wurde. Die Weitergabe der Präsentationsschrift an Dritte, die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige Verwertung der präsentierten Ideen und Lösungen ist ohne vorherige Zustimmung von Skanbo weder in Teilen noch im Gesamten zulässig. Werden die von Skanbo präsentierten und entwickelten Ideen und Lösungen vom Kunden nicht eingesetzt, ist Skanbo berechtigt, diese anderweitig zu verwenden. Die Präsentationsschrift sowie die Layoutpräsentation sowie sonstige Unterlagen sind Skanbo auf Verlangen nach Beendigung der Präsentation zurückzugeben.
10.3 Der Kunde aber auch der Lieferant nimmt zur Kenntnis, dass die Werbeträger von Skanbo national und international durch geistiges Eigentum von Skanbo geschützt sind. Der Kunde und Lieferant anerkennt die nationalen und internationalen Schutzrechte von Skanbo bzw. von Manfred Nareyka, insbesondere Patente und Gebrauchsmuster oder die den Schutzgegenständen dieser Schutzrechte entsprechenden Schutzrechte oder Anmeldungen in anderen Ländern.
10.4 Der Kunde und Lieferant anerkennt die nationalen, internationalen und Gemeinschaftsmarkenrechte von Skanbo bzw. von Manfred Nareyka.
10.5 Der Kunde und Lieferant verpflichtet sich unwiderruflich,
– die Urheberrechte nicht zu verletzen;
– die Schutzrechte weder direkt noch indirekt, selbst oder über Dritte anzugreifen;
– selbst weltweit keinerlei Schutzrechte, insbesondere Marken, Gebrauchsmuster oder Patente zu registrieren oder durch Dritte registrieren zu lassen oder geltend zu machen, die die Schutzrechte von Skanbo bzw. Manfred Nareyka verletzen oder mit diesen ganz oder teilweise identisch oder ihnen verwechselbar ähnlich oder äquivalent sind und
– die Produkte von Skanbo nicht zu kopieren oder nachzuahmen oder durch Dritte kopieren oder nachahmen zu lassen.
10.6 Der Kunde und Lieferant ist verpflichtet, Skanbo gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen wegen Verletzungen von Urheberechten und/oder Leistungsschutzrechten, Marken-, Muster-, Patent-, und Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten gegen Skanbo erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
10.7 Wenn ein Auftrag des Kunden nach Ansicht von Skanbo Urheberrechte, sonstige geistige Eigentumsrechte oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, hat Skanbo den Kunden darauf hinzuweisen. Besteht der Kunde auf die Auftragsdurchführung, haftet diesfalls Skanbo nicht für allfällige nachteilige Rechtsfolgen. Der Kunde verpflichtet sich auch in diesem Fall, Skanbo gemäß Punkt 10.8 für sämtliche allfällige Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten. Wenn eine Bestellung an einen Lieferanten nach Ansicht des Lieferanten bzw. Auftragsnehmers Urheberrechte, sonstige geistige Eigentumsrechte oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, hat der Lieferant Skanbo darauf hinzuweisen. Der Lieferant verpflichtet sich auch in diesem Fall, Skanbo gemäß Punkt 10.8 für sämtliche allfällige Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
10.8 Für jeden Fall des Zuwiderhandelns gegen eine der Verpflichtungen nach den Punkten 10.1 bis 10.7 verpflichtet sich der Kunde oder auch der Lieferant unwiderruflich, Skanbo eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende, von einem Verschulden und dem Eintritt eines Schadens unabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 30.000,– (in Worten: Euro dreißigtausend) zu bezahlen, wobei über diesen Betrag hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Rechnungslegung, angemessenes Entgelt sowie Unterlassungsansprüche von Skanbo unberührt bleiben.
11. Namen oder Markenaufdruck, Referenzen
11.1 Skanbo ist zur Anbringung eines Herstellernachweises und/oder Firmennamens und/oder der Marken von Skanbo oder der Geschäftspartner von Skanbo auf die zur Ausführung gelangenden Lieferungen/Leistungen auch ohne gesonderte Bewilligung des Kunden berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zeichen auf dem Werbeträger zu belassen, sie nicht zu entfernen und Skanbo gegebenenfalls die Erneuerung zu ermöglichen. Der Lieferant ist nicht berechtigt Firmenname und bzw. oder Markennamen anzubringen.
11.2 Skanbo darf den Namen des Kunden sowie das für den Kunden realisierte Projekt als Referenz nutzen und auch die für den Kunden erbrachten Lieferungen/Leistungen jedermann präsentieren, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde. Dazu gehören u.a. Abbildungen des Projektes auf Newsletter, Homepage, Kataloge, Verkaufsunterlagen usw…
Der Kunde überträgt somit auch alle Rechte auf Bilder, welche er Skanbo zur Verfügung stellt, automatisch auf Skanbo.
12. Vertragsdauer und Kündigung, Änderung der AGB
12.1 Verträge mit Skanbo über wiederkehrende Leistungen, insbesondere Betreuungsverträge, werden, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsletzten ordentlich aufkündbar.
12.2 Mietverträge beginnen zu dem im Mietvertrag schriftlich vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Abholung, und enden mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietprodukte. Der Kunde hat die Mietprodukte kostenfrei und unbeschädigt an Skanbo zurückzustellen. Für die Dauer der Miete trägt der Kunde für die Mietprodukte die Gefahr und hat Skanbo für alle Schäden, die ihm selbst oder Dritten durch unsachgemäße Benutzung der Mietprodukte entstehen, schad- und klaglos zu halten. Abgesehen von Personenschäden haftet Skanbo nur, wenn vom Geschädigten Vorsatz nachgewiesen wird. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12.3 Skanbo ist in folgenden Fällen berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechtsbehelfe, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und das volle Entgelt zu fordern:
– wenn sich herausstellt, dass die von Skanbo zu erbringende Lieferung und/oder Leistung gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften und/oder Aufträge verstößt;
– wenn der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug ist und von Skanbo unter Nachfristsetzung erfolglos gemahnt wurde;
– wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegen;
– bei Verstoß des Kunden gegen Pflichten gemäß Punkt 10., und
– wenn der Kunde gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB verstößt.
12.4 Skanbo behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Skanbo wird dem Kunden und Lieferanten die geänderten AGB in geeigneter Form (auf der Homepage www.skanbo.com) zur Kenntnis bringen. Sofern der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 10 Tagen widerspricht, gelten die neuen AGB als genehmigt.
13. Verschiedenes
13.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Firmensitz von Skanbo GmbH A- 4600 Wels und Skanbo Schweiz GmbH CH – 8853 Lachen
13.2 Sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, gilt für die Skanbo GmbH mit Sitz in Wels, ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht für Wels und für die Skanbo Schweiz GmbH mit Sitz in Lachen, ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht für Lachen als vereinbart.
13.3 Für sämtliche zwischen Kunden, Lieferanten und Skanbo bestehende Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich für die Skanbo GmbH mit Sitz in Wels österreichisches Recht und für die Skanbo Schweiz GmbH mit Sitz in Lachen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie allfälliger IPR-rechtlicher Verweisungen oder Weiterverweisungen.
13.4. Sollten einzelne Klauseln aus formellen oder materiellen Gründen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in jenem Fall die unwirksam gewordene Bestimmung/Klausel durch eine andere, ihr im angestrebten wirtschaftlichen Erfolg gleichwertig wirksam Bestimmung ersetzt wird.
14. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde und Lieferant verpflichtet sich, jedermann in alle von ihm übernommenen Verpflichtungen einzubinden, dem er die Verwahrung oder den Gebrauch der Ware oder der Leistungen von Skanbo, aus welchem Rechtsgrund auch immer, gestattet und die von ihm übernommenen Verpflichtungen auch auf einen jeweiligen Rechtsnachfolger zu übertragen.